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Befreiung und Repatriierung

Von ihrer Befreiung hatten viele Betroffene nichts Gutes zu erfahren. Auf der Konferenz von Jalta 1945 hatten sich Roosevelt, Churchill und Stalin auf die Repatriierung aller ehemaligen Sowjetbürger geeinigt. Verwaltungstechnisch wurde der Austausch von Displaced Persons am 22.05.1945 geregelt. Vorher herrschte der sogenannte „Black Market“. Anfang 1946 rückte Großbritannien von der Zwangsrepatriierung ab.

Die Behandlung der sowjetischen Menschen dürfte nicht zuletzt dem Befehl Nr. 270 Stalins vom 16.08.1941 geschuldet sein, der jeden gefangengenommenen Rotarmisten zum „niederträchtigen Deserteur“ erklärte, der seine Heimat verraten habe und dessen Angehörige festzunehmen seien.1 Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands wurden 5,5 Millionen befreite Menschen, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, in die Sowjetunion repatriiert, von denen ungefähr ein Fünftel umgehend liquidiert oder zu langen Haftstrafen in Arbeitslagern verurteilt wurden. Hinzu kamen ungezählte Selbstmorde.2 Noch bis 1992 beinhalteten sowjetische Personalfragebögen Fragen zum Aufenthaltsort jeden Einwohners und seiner Familienangehörigen während des Großen Vaterländischen Krieges. In ihre vollen Rechte wurden die Betroffenen erst wieder am 24.01.1995 durch Präsidentenerlass eingesetzt.3

 

1 Overy, Richard: Die Wurzeln des Sieges. Warum die Alliierten den Zweiten Weltkrieg gewannen, Hamburg 2002, S. 373-374.
2 Merridale, Catherine: Iwans Krieg. Die Rote Armee 1939-1945, Frankfurt/M. 2006, S. 384.
3 Müller, Klaus-Dieter: Die Tragödie der Gefangenschaft und der Sowjetunion 1941-1945, Köln 1998, S. 22.